NACHFOLGEBERATUNG / UNTERNEHMENSVERKAUF
Aus unserer langjährigen Erfahrung stellen wir fest, dass die Nachfolgeplanung/-entscheidung von vielen Faktoren abhängig ist. So können sich durch Krankheit, fehlende Nachfolger aus dem Familienbereich, aus Gründen der Altersabsicherung, persönlicher Lebensplanung, unternehmerischen Überlegungen etc., auch bisher nicht in Betracht gezogene Lösungsansätze ergeben, die eine qualifizierte Beratung notwendig machen, ggf. unterstützend durch Kooperationspartner.
Dabei stellen sich häufig folgende Fragen:
• Welchen Wert hat das Unternehmen?
• Soll das Unternehmen im Ganzen veräußert werden?
• Soll das Ausscheiden step by step erfolgen?
• Soll nur ein Ausscheiden aus der Geschäftsführung erfolgen?
• Sollen qualifizierte Mitarbeiter übernehmen?
• Soll das Unternehmen an Familienmitglieder übergehen?
• Was ist mit dem Vermögen des Unternehmens?
• Was, wenn aktuell kein potentieller Nachfolger/Käufer vorhanden – kann z.B. eine GmbH die Anteile übernehmen?
• Ist nach (Teil-)Verkauf ein Beratervertrag möglich?
Dabei sind insbesondere nachfolgende Themen beratungsintensiv:
• Wahl der optimalen Rechtsform, steueroptimale Übergabe
• Unternehmensbewertung
• Unternehmensnachfolge und Erbfolge
• Vertragsgestaltung aus steuerlicher Sicht
• Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer/Ertragsteuer
• Prüfung des aktuellen Gesellschaftsvertrages i.Z. mit steueroptimaler Übergabe
• Steuerbelastungsberechnungen
• Erwerb eigener Anteile durch Kapitalgesellschaften
• Sukzessiver Verkauf/Schenkung von Geschäftsanteilen
• Steuerliche Auswirkungen eines Beratervertrages
• Möglichkeiten einer steuerbegünstigten Reinvestition
• Gewinnausschüttungen/Entnahmen oder Zuschlag zum Veräußerungspreis
• Mitarbeiterbeteiligung